Über private Altersvorsorge wird seit Jahren viel diskutiert und geschrieben. Millionen Deutsche stellen sich dabei die Frage: "Ist es wirklich notwendig, sich neben der gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufzubauen?" Ganz objektiv gesehen kann die Antwort nur "Ja!" lauten, denn niemand von uns kann vorhersagen, wie unser Leben in Deutschland in 30, 40 oder 50 Jahren sein wird, welches Wohlstandsniveau dann vorherrscht und wie die Sozialsysteme aufgestellt sein werden. Wenn man die Bevölkerungsentwicklung der letzten 30 bis 40 Jahre betrachtet und unterstellt, dass sich diese Entwicklung auch in den nächsten Jahrzehnten fortsetzen wird, so kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht mehr ausreichen wird, den Menschen im Alter einen angemessen hohen Lebensstandard zu ermöglichen.
Die Lebenserwartung der Deutschen steigt kontinuierlich an, folglich steigt auch die Zahl der Rentenbezieher. Dagegen stagnieren sowohl die Zahl der Geburten als auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Somit zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Rentenkassen ein, während immer mehr Menschen Rente beziehen. Da auch die Höhe des Rentenbeitrages nicht unendlich angehoben werden kann, werden deutliche Einschnitte bei der gesetzlichen Rente nicht zu vermeiden sein. Ob es nun Kürzungen bei der Rentenhöhe oder weitere Anhebungen des Renteneintrittsalters sind: Wer im Alter nicht nahe der Armutsgrenze leben oder bis ins hohe Alter arbeiten will, ist gut beraten, zusätzlich vorzusorgen.
Auch die Politik hat diese Problematik schon lange erkannt und einige Förderprogramme eingeführt, welche die private Altersvorsorge für die Bevölkerung attraktiver machen soll. Bereits seit 2002 ist das Altersvermögensgesetz in Kraft getreten, gemeinhin besser bekannt als "Riester-Rente". Wer einen entsprechend der Förderungsrichtlinien zertifizierten Vertrag abschließt, erhält vom Staat zusätzlich eine Zulage, die ebenfalls in diesen Vertrag einfließt. Als Finanzprodukte für die Riester-Rente kommen zum Beispiel private Lebens- und Rentenversicherungen oder Fondssparpläne in Frage.
Eine weitere Förderungsmaßnahme ist die nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannte Rürup-Rente. Hier wird ebenfalls in private Rentenversicherungsverträge eingezahlt, allerdings mit dem Unterschied, dass es hier keine Zulagen gibt, sondern die Beiträge bis zu einer gewissen Obergrenze steuerlich absetzbar sind und in der Rentenphase ausschließlich eine Leibrente gezahlt wird. Die Rürup-Rente ist daher hauptsächlich für beruflich Selbstständige mit hoher Steuerbelastung interessant, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Im Jahr 2008 wurde zudem das sogenannte "Wohn-Riester" eingeführt. Dieses entspricht von den Bedingungen der normalen Riester-Rente, allerdings mit dem Unterschied, dass kein Vertrag angespart wird, sondern die Antragsteller eine selbstgenutzte Immobilie besitzen, welche mit Baudarlehen finanziert ist. Die Altersvorsorgezulage wird in diesem Fall als zusätzliche Tilgungsleistung zugunsten der Darlehenskonten gezahlt.
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